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Beantwortet
Autor Sabine Maier am 14. März 2011
25930 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Euro

Nächstes Euroland?

Sehr geehrte Herren,

nachdem nun Estland Anfang des Jahres der Eurozone beigetreten ist, würde ich gerne wissen, welches Land den den Euro als nächstes einführen wird. Oder gibt es jetzt erst mal einen "Aufnahmestopp" bis sich die Lage innerhalb der Eurozone beruhigt hat (Stichwort: Griechenland & Irland)?

Mit freundlichen Grüßen
S. Maier

+3

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Antwort
von Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny am 24. März 2011
Univ.-Prof. Dr. Ewald  Nowotny

Sehr geehrte Frau Maier!

Zunächst ist festzustellen, dass die Aufnahme neuer Mitglieder in den Euroraum genau geregelt ist. Die Bedingungen für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) festgelegt. Grundsätzlich sind alle EU-Mitgliedsländer zur Teilnahme an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit zur Einführung der Gemeinschaftswährung Euro verpflichtet. Dazu müssen aber zunächst die sogenannten Konvergenz- oder Maastricht-Kriterien erfüllt werden, in denen die ökonomischen Voraussetzungen dafür definiert sind. Die Konvergenzkriterien beziehen sich auf die ökonomischen Kennziffern Preisstabilität, Stabilität der öffentlichen Haushalte, langfristige Zinssätze und Wechselkursstabilität – sie tragen damit wesentlich dazu bei, dass die Volkswirtschaften künftiger Euroraumländer innerhalb des gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsgebietes konkurrenzfähig sind. Darüber hinaus müssen Länder, die dem Euroraum angehören wollen, auch die rechtliche Angleichung an das Euro-Währungsgebiet sicherstellen.

Das Kriterium der Preisstabilität verlangt, dass die Inflationsrate eines neuen Euroraummitglieds nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei preisstabilsten Euroländer liegt. Im Bereich der Haushaltspolitik ist festgelegt, dass die Gesamtverschuldung nicht mehr als 60% des Bruttoinlandsprodukts betragen darf und die Neuverschuldung nicht mehr als 3%. Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei Mitgliedsstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate liegen. Das Kriterium der Wechselkursstabilität schreibt die zweijährige Teilnahme am Wechselkursmechanismus II (WKM II) fest. Kurz gesagt bedeutet dies, dass der Wechselkurs einer nationalen Währung eines Beitrittskandidaten gegenüber dem Euro nur innerhalb einer gewisser Bandbreite schwanken darf.

Derzeit nehmen am WKM II nur Dänemark sowie die baltischen Länder Litauen und Lettland teil (siehe www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=2.13). Somit sind auch nur diese Länder die unmittelbaren Beitrittskandidaten des Euro-Währungsgebiets. Da allerdings Dänemark (ebenso wie Großbritannien) aufgrund einer Sonderregelung (der so genannten „Opting-Out-Klausel“) im Gegensatz zu den übrigen EU-Mitgliedsstaaten nicht zur Einführung des Euro verpflichtet ist, kommen derzeit nur Litauen und Lettland als die nächsten Mitgliedsländer in Betracht. Alle anderen EU-Länder müssten also zunächst einmal dem WKM II beitreten, wozu ebenfalls die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten und der Europäischen Zentralbank (EZB, www.ecb.int) erforderlich ist. Anschließend könnte erst nach einer zweijährigen Verweildauer im WKM II (sofern keine Wechselkursprobleme vorliegen) danach erstmals geprüft werden, ob die Kriterien für eine Teilnahme an der Währungsunion erfüllt werden.

Erfüllt nun ein Mitgliedsstaat die Kriterien zur Aufnahme in das Euro-Währungsgebiet, so kann dieser seine Aufnahme in das gemeinsame Währungsgebiet beantragen. Die Initiative für einen Beitritt muss also immer von der jeweiligen nationalen Regierung gesetzt werden. Nachdem die Bewerbung in verschiedenen europäischen Institutionen (Kommission, Parlament usw.) diskutiert worden ist, entscheidet schlussendlich der Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin-Rat), in dem die Finanz- und Wirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertreten sind, über die Aufnahme.

Da die EU-Mitgliedsstaaten vertraglich zur Teilnahme an der dritten Stufe der Währungsunion verpflichtet sind, kann es keinen Aufnahmestopp im Sinne eines Teilnahmeverbots geben. Klar ist jedoch, dass alle Länder die Konvergenzkriterien strikt zu erfüllen haben und dass die Einhaltung dieser Kriterien ebenso genau kontrolliert werden muss. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sowohl die aktuellen wie auch zukünftige Mitglieder weiterhin von den Vorteilen der WWU profitieren können. Die Europäische Kommission und die EZB veröffentlichen in regelmäßigen Abständen Konvergenzberichte, in den die von EU-Mitgliedsstaaten gemachten wirtschaftlichen und rechtlichen Fortschritte in Richtung Euro-Teilnahme dargestellt und beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Nowotny