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Beantwortet
Autor Gerhard Bastir am 07. Januar 2011
32578 Leser · 14 Stimmen (-0 / +14) · 0 Kommentare

Sonstige

Zur Antwort von Nowotny an Kehlmann vom 22.11.2010 (Fortsetzung)

Hallo Herr Dr. Novotny,

Aus den bisherigen Beiträgen zu dem Thema Giralgeldschöpfung durch Geschäftsbanken ist zu erkennen, dass da noch Unklarheiten bestehen, die ich zum Anlass nehme diese Frage nochmals aufzuwerfen.

Wenn jemand Bargeld bei einer Geschäftsbank einzahlt, wird ihm ein Guthaben eingeräumt. Umgangsprachlich heißt das dann (Sicht-) Einlage. In der offiziellen Bankbilanz, die sich an die "Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute" ausrichtet, gibt es diese Bezeichnung aber nicht. Das was auf der Passivseite der Bankbilanz als Konsequenz der Einzahlung auftaucht, ist vielmehr eine "Verbindlichkeit gegenüber Kunden". Mit anderen Worten, der Bankkunde übergibt ein gesetzliches Zahlungsmittel an die Bank, die es für sich vereinnahmt und ihm im Gegenzug verspricht es ihm in gleichen Umfang als Giralgeld (kein gesetzliches Zahlungsmittel) zur Verfügung zu stellen oder es auf Verlangen später wieder als gesetzliches Zahlungsmittel bar auszuzahlen. Wenn andererseits jemand einen Kredit aufnimmt, und ihm in der Höhe dieses Kredits ein Sichtguthaben eingeräumt wird, dann wird dieses ganz korrekt ebenfalls als „Verbindlichkeit gegenüber Kunden“ verbucht und wenn man das weiters umgangsprachlich als „Einlage“ bezeichnet, dann ist man bereits im Zentrum des Problems. Es wurde nämlich nichts eingelegt, weder in bar noch per Überweisung. Bei oberflächlicher Betrachtung einer Bankbilanz könnte man zu dem falschen Schluss gelangen, daß erst nach zuvor erfolgten „Einlagen“ entsprechende Kredite gewährt werden können.

In Ihrer Beantwortung schreiben Sie:

Damit die Kreditvergabe aber überhaupt stattfinden kann, ist vorweg(!) eine entsprechende Mittelaufbringung durch die Bank notwendig. Dieser Mittelzufluss kann in Form von Einlagen, durch die Emission eines Wertpapiers der Bank oder etwa durch Refinanzierung bei der Notenbank erfolgen. Durch diesen Mittelzufluss, der die Passivseite der Bankbilanz ausweitet, entstehen auf der Aktivseite Überschussreserven, die dann in eine Kreditvergabe transformiert werden können. Die Entstehung solcher Überschussreserven ist immer Vorraussetzung dafür, dass ein Kredit überhaupt vergeben werden kann.

Dadurch, dass die Verbuchung des Kredits eine Bilanzverlängerung darstellt, bleiben diese Überschussreserven nach der Verbuchung des Kredites zu 98% (abzüglich der 2% für den erhöhten Mindestreservesatz infolge des zusätzlichen Kredits) erhalten und werden von der Bank nach Tagesende, da es ja Reserven sind, die über die Mindestreservevorschriften hinausgehen und nicht verzinst werden, von der Bank an andere Banken weitergereicht, die Reserven brauchen, oder bei der Nationalbank als Übernachtgeld (Einlagefazilität) angelegt.

Im Glossar der OENB http://www.oenb.at/de/glossar/glossar_alles.jsp?letter=m&... ist unter Mindestreserven u.a. zu lesen:

Im Euroraum müssen die Mindestreserven nicht täglich, sondern im Durchschnitt über die Mindestreserveerfüllungsperiode erfüllt werden. Die Banken können die Mindestreserveguthaben somit auch als Arbeitsguthaben für ihren laufenden Zahlungsverkehr nutzen.

Welchen Sinn soll es haben, vor Kreditverbuchung Überschussreserven anzusammeln, die danach wieder abgegeben werden?

Bankfachleute sagen: Das einzige was eine Bank braucht um einen Kredit zu vergeben, ist ein Schuldner entsprechender Bonität mit ausreichenden Sicherheiten (und zu allerletzt Eigenkapital zur Erfüllung der Mindestkapitalvorschriften von 8% nach Basel II). Die Verwaltung der Reserven kommt danach.

Liegen die wirklich so falsch?

Mit Freundlichen Grüssen
Gerhard Bastir

+14

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Antwort
von Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny am 31. Januar 2011
Univ.-Prof. Dr. Ewald  Nowotny

Sehr geehrter Herr Bastir!

Da ich in dieser Plattform bereits mehrere Male zum Thema Geldschöpfung Stellung genommen habe (http://www.direktzu.at/oenb/messages/24828, http://www.direktzu.at/oenb/messages/25271, http://www.direktzu.at/oenb/messages/29525) möchte ich, um Wiederholungen zu vermeiden, nur mehr kurz auf Ihre Frage eingehen.

Die Giral- oder Buchgeldschöpfung durch Geschäftsbanken beruht darauf, dass Banken die ihnen zufließenden Einlagen zur Kreditgewährung verwenden. Dem Kreditnehmer kann der kreditierte Betrag bar ausbezahlt oder auf einem Girokonto gutgeschrieben werden, wodurch er zu Buchgeld und zur Ausgangsbasis für weitere Kredite wird.

Ich möchte diesen Prozess an einem Beispiel verdeutlichen: Zahlt ein Kunde bei einer Bank A 1.000 Euro auf sein Konto ein, dann erhöht sich auf der Aktivseite der Bankbilanz der Bargeldbestand und auf der Passivseite die Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden in Form eines Sichtguthabens: Buchgeld ist entstanden. Die Bank A vergibt nun das erhaltene Bargeld in der Höhe von 1.000 Euro als Kredit (der Mindestreservesatz soll vorerst vernachlässigt werden). Anstelle des Bargeldes tritt eine Kreditforderung auf die Aktivseite der Bankbilanz – ein Aktiventausch hat stattgefunden. Der Kreditnehmer zahlt den Kreditbetrag auf sein Sichtguthaben ein (dieses kann bei Bank A oder auch bei einer anderen Bank B sein). Damit ist wieder Buchgeld entstanden und die Bank A (oder Bank B) hat neuerlich die Möglichkeit, einen Kredit in der Höhe von 1.000 Euro zu gewähren.

Damit dieser Prozess nicht ins unendliche wiederholt werden kann, sind die Banken verpflichtet, einen Teil der Einlagen bei der Zentralbank als Mindestreserve zu halten. Im Euroraum liegt der Mindestreservesatz bei 2%, im obigen Beispiel könnte die Bank A von den 1.000 Euro Einlagen somit nur 980 Euro als Kredit vergeben. Wenn der Kreditnehmer diese 980 Euro wieder auf sein Girokonto einzahlt, würden bei einer weiteren Kreditvergabe nur mehr 960,40 Euro zur Verfügung stehen. Eine zweite Einschränkung der Geldschöpfung besteht in der Bargeldhaltung der Kreditnehmer. Würde der Kreditnehmer unseres Beispiels nicht seinen gesamten Kredit in Höhe von 980 Euro auf sein Konto einbezahlen, sondern nur 500 Euro, so wäre nur dieser Betrag abzüglich der Mindestreserve für eine weitere Kreditvergabe verwendbar.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Banken Einlagen ihrer Kunden zur Kreditvergabe benötigen und die Höhe der vergebenen Kredite durch die Höhe der den Banken zugeflossenen Mittel beschränkt ist.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass Banken durch den Geldschöpfungsprozess kein Geld „aus dem Nichts“ erfinden, sondern jeder vergebene Kredit auf einer tatsächlich getätigten Einlage (bzw. einem Mittelzufluss aus anderer Quelle wie z.B. einer von der Bank vergebenen Anleihe) beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Nowotny