Sehr geehrter Herr Krassnig!
Offizielles Zahlungsmittel in Österreich und im Euroraum sind auf Euro lautende Banknoten und Münzen, die von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Münze Österreich AG (www.austrian-mint.at) bzw. anderen Staaten des Euroraums ausgegeben wurden. Für diese Banknoten und Münzen gilt in Österreich die gesetzliche Annahmepflicht. Auch Euro-Münzen aus Edelmetallen sind im jeweiligen Herstellungsland offizielles Zahlungsmittel (Bitte beachten Sie jedoch, dass derartige Sondermünzen in allen anderen Euroländern nicht als offizielles Zahlungsmittel dienen). Dies trifft in Österreich beispielsweise auf die 5-Euro-Silbermünze oder die Wiener Philharmoniker Münzen zu. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im § 61 Nationalbankgesetz (NBG, www.oenb.at/de/img/nbg_tcm14-2046.pdf) bzw. im § 8 Scheidemünzengesetz (SchMG, www.oenb.at/de/img/scheidemuenzengesetz_tcm14-17151.pdf).
Gold in ungemünzter Form ist demnach in Österreich kein gesetzliches Zahlungsmittel und die Bezahlung mittels eines Goldbarrens kann seitens eines Geschäftspartners daher auch abgelehnt werden. Selbiges gilt auch für ein Tauschgeschäft, wie etwa den Umtausch von Gold in Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Duchatczek
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