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Geldpolitik, Zinsen, Inflation
Monetäre Staatsfinanzierung
Hallo Herr Dr. Novotny,
In Ihrer Beantwortung des Beitrags http://www.direktzu.at/oenb/messages/kredit-geldschoepfun... ist zu lesen:
„Jedenfalls ausgeschlossen ist aber, dass Staaten direkt bei den nationalen Zentralbanken oder der EZB Kredite aufnehmen. Dies wurde durch das im EG-Vertrag festgeschriebene Verbot der „monetären Staatsfinanzierung“ verboten.“
Ebenso ist aus Ihrer Antwort http://www.direktzu.at/oenb/messages/wie-kann-sich-ein-st... zu lesen:
„Um nun zu Ihrer Frage zu kommen, so lässt sich festhalten, dass die von Ihnen vorgeschlagene Methode des „Anwerfens der Notenpresse“ in der Vergangenheit tatsächlich immer wieder zur Anwendung kam. Das Problem bei dieser Vorgehensweise ist jedoch, dass ein zügelloses Ausweiten der Geldmenge hohe und mitunter unkontrollierbare Inflationsraten produziert – und zwar mit all den negativen Effekten für Wirtschaft und Gesellschaft, welche die Geldentwertung mit sich bringt.“
Ich frage mich, wo liegt der Unterschied zur verbotenen direkten Finanzierung, wenn eine Geschäftsbank gegen Hinterlegung von Wertpapieren sich bei der Zentralbank mit Zentralbankgeld versorgt und dieses anschließend an den Staat gegen Überlassung „neuer“ Staatsanleihen weiterreicht. In beiden Fällen ist die Geldmenge erhöht, nur dass im ersteren Fall der Staat nur den Leitzins zu bezahlen hätte und im Letzteren auch noch den Aufschlag der Geschäftsbank.
Zu diesem Thema gibt es seit Kurzem von Herrn Dr. Schulmeister ausgelöste interessante Diskussionen in den Medien, sowie auch hier http://www.nachdenkseiten.de/?p=9857
Ein Hinweis dass es eben verboten sei und deshalb nicht gemacht werde, würde ich als Antwort nicht akzeptieren wollen.
LG Gerhard Bastir
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