Sehr geehrter Herr Mag. Russek,
Danke für Ihr Interesse an der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).
Zu Ihren konkreten Fragen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der OeNB fallen. Vielmehr können die Banken Spesen, Gebühren und eventuelle Liquiditätsaufschläge selbst festlegen. Eine Übersicht darüber liegt der OeNB nicht vor.
Des Weitern trifft das Bankwesen-Gesetz (BWG: http://www.oenb.at/de/img/a_bwg_stand_24112008_tcm14-6629...) hier keine einschlägigen Regelungen. Vereinbarungen bzw. Regelungen zu diesen Themen entspringen primär der Vereinbarung der Parteien und richten sich nach zivil- und verbraucherschutzrechtlichen Grundsätzen. Wir können Ihnen daher nur empfehlen sich direkt mit den entsprechenden Geschäftsbanken in Verbindung zu setzen, da weder die OeNB noch die Finanzmarktaufsicht (FMA, www.fma.gv.at) über entsprechende Informationen verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktions-Team von direktzurnationalbank.at
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