Sehr geehrter Herr Lohr!
Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Sie wissen wollen, ob die Auszeichnung eines Preises erlaubt ist, der in der Realität nicht zahlbar ist, weil es keine Untereinheit des Cent gibt.
Generell ist festzuhalten, dass sich dieses Problem primär bei Gütern stellt, die pro Einheit einen relativ kleinen Einzelpreis aufweisen und in größeren Mengen abgegeben werden.
Dazu ist auszuführen, dass es keine gesetzliche Beschränkung gibt, wie viele Dezimalstellen maximal bei einer Preisauszeichnung angeführt werden dürfen. Der tatsächlich nach Berechnung des Gesamtabgabepreises zu bezahlende Betrag ist jedoch auf den nächstliegenden Cent-Betrag auf- oder abzurunden.
Es ist richtig, dass an Tankstellen die Preise mit 3-Nachkommastellen angezeigt werden. Den Ursprung hat diese Art der Auszeichnung im EURO-Währungsangabengesetz (EWAG) in Verbindung mit dem Preisauszeichnungsgesetz sowie einer Verordnung für Preisauszeichnung an Tankstellen. Mit dieser Bestimmung wollte man verhindern, dass bei der Umrechnung von Schilling auf EURO zu große Rundungsdifferenzen zu Lasten der Kunden entstehen. Nunmehr ist die Preisdarstellung mit drei Nachkommastellen seit vielen Jahren gelebte Praxis und ist in EU-Ländern mit EURO-Währung allgemein üblich.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Duchatczek
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