Sehr geehrte Frau Haberzettel!
Meine Äußerungen zu nötigen Reformen des staatlichen Pensionssystems waren als Diskussionsanstoß gedacht, mit dem Ziel, jetzt einen Prozess einzuleiten, der in den nächsten Jahren zu einer wirkungsvollen Stabilisierung des langfristigen Pensionssystems führen sollte.
Der demographische Wandel, der zu einer signifikanten Erhöhung des Anteils der älteren Bevölkerungsschichten führt, stellt unsere Gesellschaft vor massive Herausforderungen, insbesondere auch hinsichtlich der Alterssicherung. Die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des öffentlichen Pensionssystems ist nicht vom Anteil alter Menschen im Verhältnis zu jungen abhängig, sondern vom Anteil der Erwerbstätigen im Verhältnis zu Pensionistinnen und Pensionisten. Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der Erwerbsquote der älteren Bevölkerung unerlässlich.
Meine Überlegungen zur Sicherung des bestehenden Pensionssystems stellten primär auf die Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters ab. Dieses lag im Jahr 2009 bei durchschnittlich 58,2 Jahren – genauer gesagt bei 59,1 Jahren bei Männern und bei 57,1 Jahren bei Frauen. Damit befindet es sich deutlich unter dem gesetzlichen Antrittsalter von 65 bzw. 60 Jahren. Diese Lücke gilt es – mit längeren Anpassungsfristen – zu schließen, sodass ein größerer Anteil älterer Menschen am Erwerbsleben teilnimmt und mit seinen Beiträgen das System stabilisiert. Diese Entwicklung ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir in etwa zehn Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem Arbeitskräftemangel konfrontiert sein dürften. Die Erhöhung der Erwerbsquote der 55-59-Jährigen, die derzeit bei nur 61 % liegt, ist also ein zentraler Punkt bei der Frage der Sicherung unseres Pensionssystems. Das ist auch die Stoßrichtung der von mir angestoßenen Reformen in der Oesterreichischen Nationalbank.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Nowotny
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