Sehr geehrter Herr Renner!
Im April 2012 wurde eine Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF, www.imf.org) um 326 Mrd. Euro beschlossen. Davon entfallen 150 Mrd. Euro auf den Euroraum. Der Anteil von Österreich in der Höhe von 6 Mrd. Euro ergibt sich gemäß dem IWF-Schlüssel, wonach Österreich mit vier Prozent des Euroraums beteiligt ist.
Die Geldmittel für den IWF werden nicht von der Europäischen Zentralbank (EZB; www.ecb.int), sondern von den nationalen Zentralbanken gegen Zinszahlung bereitgestellt. Demnach tritt die Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gegenüber dem IWF als Gläubigerin auf und Forderungen an den IMF sind Teil der Währungsreserven. Die Finanzierung erfolgt dabei zum einen über die „neuen Kreditvereinbarungen“ (New Arrangements to Borrow, NAB), zum anderen auch über bilaterale Kreditvereinbarungen.
Wie ich bereits hier (http://www.direktzu.at/oenb/messages/kredit-an-iwf-30064) ausgeführt habe, ist die Bereitstellung von Kreditfazilitäten an den IWF rechtlich durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CEL...) geregelt und auch inhaltlich begründet.
Mit freundlichen Grüßen Ewald Nowotny
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