Sehr geehrte Frau Karner!
Ich bin immer schon für eine gute „Kleiderordnung“ eingetreten und will die strikte Trennung der Zuständigkeiten auch in diesem Fall so einhalten: Bankenabgabe und Finanztransaktionssteuer sind grundsätzlich Themenstellungen der Fiskalpolitik und müssen in den entsprechenden nationalen und supranationalen Gremien und von den entscheidenden gesetzgebenden Instanzen diskutiert, ausgearbeitet und umgesetzt werden. Wie ich bereits in der Beantwortung Ihrer letzten Anfrage (http://direktzu.at/oenb/messages/26474) klar gestellt habe, bedeutet dies, dass die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF, www.bmf.gv.at) fallen.
Die Studie zur Bankenabgabe, welche die Oesterreichische Nationalbank (OeNB, http://direktzu.at/s/90nw0g) durchgeführt hat, habe ich bereits ausführlich erläutert. Ich möchte jedoch noch einmal wiederholen, dass eine solche Steuer als eine Art Solidarbeitrag des Bankensektors zur Krisenbewältigung durchaus ihre Berechtigung hat. Andererseits erschwert eine solche Steuer den so wichtigen Aufbau von Eigenkapitaldecken der betroffenen Kreditinstitute. Es ist also wie so oft eine Frage der richtigen Balance. Bekanntermaßen hat sich die österreichische Bundesregierung bereits klar zur Einführung einer solchen Bankenabgabe bekannt. Es ist daher damit zu rechnen, dass im Herbst die entscheidenden Schritte zu deren Einführung gesetzt werden.
Die Bundesregierung hat sich ebenso klar für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen und verfolgt in diesem Bereich eine klare Linie. Natürlich wäre die Einführung einer solchen Steuer auf globaler (zumindest aber europäischer Ebene) anzustreben. Als Zentralbank der Republik Österreich und Mitglied des Eurosystems ist die Oesterreichische Nationalbank aber ausschließlich für geldpolitische Aspekte zuständig. Ob eine solche Steuer eingeführt wird und wie diese ausgestaltet werden kann, ist daher – wie bereits erwähnt – auf politischer Ebene zu entscheiden.
Abschließend möchte ich anmerken, dass auch mir die Umsetzung der neuen internationalen regulatorischen Maßnahmen mitunter zu langsam von statten geht. Ein abrupter Richtungswechsel seitens der internationalen Politik ist aber nach Jahrzehnten der Liberalisierung und Deregulierung schlichtweg nicht realistisch. In vielen Bereichen, sei es bei der Finanztransaktionssteuer oder den Änderungen der Aufsicht (Stichwort Basel III), werden Neuerungen aber intensiv diskutiert und Positionen erarbeitet. Und es gibt auch bereits konkrete Veränderungen auf nationaler und supranationaler Ebene. Als Beispiel möchte ich die kürzlich beschlossene Beschränkung der Bonuszahlungen für Bank-Manager anführen. Diese neuen Vorschriften werden auch dazu beitragen, dass sich die Entgelte im Bankensektor stärker am langfristigen Erfolg der Bankinstitute orientieren. Dies trägt wiederum dazu bei, die Stabilität des Finanzsystems zu stärken und vermindert dadurch die Gefahr einer neuerlichen Krise.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Nowotny
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