Sehr geehrter Herr Frusciante!
Die von Ihnen angesprochene Reform der Aufsicht trat in Österreich am 1.1.2008 in Kraft. Die Aufgaben der Bankenaufsicht sind nunmehr zwischen der Finanzmarktaufsicht (FMA, www.fma.gv.at) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB, www.oenb.at) aufgeteilt. Folgen dieser Reform waren eine klare Aufgabentrennung und Definition klarer Zuständigkeiten zwischen den beiden Institutionen sowie beispielsweise ein Ausbau der Personalressourcen für den Bereich Aufsicht und Analyse in der OeNB und der Aufbau einer Aufsichtsakademie für die Mitarbeiter der FMA und der OeNB.
Der Auftrag der Aufsicht ist es für Finanzmarktstabilität zu sorgen. Dies geschieht über eine fortlaufende Analyse des österreichischen Finanz- und Bankenplatzes. Die OeNB ist dabei Prüf- und Analyseorgan („fact-finder“) und stellt ihre Erkenntnisse der FMA zur Verfügung, woraufhin diese als zuständige Behörde tätig wird.
Im Detail bedeutet dies, dass die OeNB für die laufende Überwachung der Kreditinstitute zuständig ist. Diese Aufgabe umfasst Routineüberprüfungen von Banken sowie Prüfungen im Anlassfall, wenn Verdachtsmomente vorliegen, oder wenn sie aus Gründen der Finanzmarktstabilität erforderlich sind. Durch die Aufsichtsreform im Jahr 2008 wurden die Intensität und die Tiefe der Vor-Ort-Prüfungen deutlich gesteigert um sicherzustellen, dass eine gemäß der Prüfstrategie vorgesehene Abdeckung der Banken gegeben ist.
Sollte aus einer Bankenprüfung eine wesentliche Veränderung der Risikolage oder ein Verdacht auf Verletzung von bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen resultieren, teilt die OeNB dies der FMA unverzüglich mit. Die Prüf- und Analyseergebnisse der OeNB stellen folglich die Grundlage für hoheitliche Maßnahmen der FMA dar.
Nationale Aufsicht in einer internationalen Finanzwelt ist aber nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist jene der internationalen Regulatoren (Stichwort Basel III), der europäischen Aufsichtsarchitektur (Stichwort Europäisches Finanzaufsichtsystem (ESFS) sowie des Europäischen Rats für Systemrisiken (ESRB), die als Reaktion auf die Finanzkrise geschaffen wurden. Die OeNB hat hier eine aktive Rolle und ist damit ein Garant für weitere Bewegung. All diese Maßnahmen sorgen für mehr Stabilität und Krisenfestigkeit des Finanzsektors.
Die genaue Kenntnis der finanziellen Situation der Kreditinstitute ist Voraussetzung für eine angemessene Reaktion auf eventuelle Probleme. Die OeNB schafft dieses Wissen durch laufende Beobachtung und Analysen sowie durch Vor-Ort-Prüfungen der entsprechenden Banken, um zeitgerecht und effizient auf etwaige Krisen reagieren zu können.
Mittels Stresstests wird beispielsweise festgestellt, wie sich eventuelle Probleme auf den Finanzmärkten auf den Finanzplatz Österreich insgesamt auswirken würden. Da es sich beim Finanzsektor um einen sehr dynamischen Wirtschaftsbereich handelt, in dem sich immer wieder neue Geschäftsmöglichkeiten entwickeln, sind auch die Aufsichtsorgane permanent gefordert ihr Wissen an neue Gegebenheiten anzupassen. Ein kontinuierlicher Know-how-Aufbau ist damit unerlässlich.
Umfassendes Material zum Thema Finanzmarktstabilität finden Sie im Übrigen auch auf der Webseite der OeNB unter folgendem Link: http://www.oenb.at/de/finanzm_stab/finanzmarktstabilitaet...
Mit freundlichen Grüßen, Andreas Ittner
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