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Beantwortet
Autor M. Staatsfreund am 15. April 2010
22380 Leser · 23 Stimmen (-0 / +23) · 0 Kommentare

OeNB im Eurosystem & Europäische Zentralbank

Verkauf der restlichen Anteile der OENB

Sehr geehrtes Direktorium

Die restlichen 30% Privaten Anteile der OENB sollen an das Land Österreich verkauft werden.

1.) Was bedeutet das für die Eigenständigkeit der OENB ?
2.) Kann die Geschäftspolitik vom Eigentümer bestimmt werden, wenn ja - in welchen Ausmass?
3.) Verändert sich das Verhältnis zu EZB, wenn ja in welcher Form?

Danke

+23

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Antwort
von Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny am 20. Mai 2010
Univ.-Prof. Dr. Ewald  Nowotny

Sehr geehrter Herr Staatsfreund!

Bereits jetzt befindet sich die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) mehrheitlich (d.h. zu 70%) im Eigentum des Bundes. Wenn es zu einer Aufstockung des Bundesanteils auf 100 Prozent kommt, so darf und wird das nichts an der Eigenständigkeit der Nationalbank verändern. Die Unabhängigkeit der OeNB gegenüber staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen ist europarechtlich abgesichert, insofern ist ein „Hineinregieren“ in die Aktivitäten der OeNB völlig ausgeschlossen. Im Übrigen ist es im internationalen Vergleich nichts ungewöhnliches, dass die Zentralbank im vollständigen Eigentum des Staates steht. Insofern wäre eine Übernahme der in privatem Eigentum stehenden Anteile als eine Angleichung an gängige Standards zu sehen und würde der Außenwahrnehmung der Notenbank wohl zu Gute kommen. Auch am Verhältnis zur Europäischen Zentralbank (EZB) würde sich durch eine vollständige Übernahme dieser Anteile durch den Staat nichts ändern.

Abschließend möchte ich Ihnen daher versichern, dass die Unabhängigkeit der Oesterreichischen Nationalbank durch eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse in keinerlei Art und Weise berührt wird. Die OeNB hat ihre Unabhängigkeit in der Vergangenheit stets praktiziert und wird dies auch in Zukunft – unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen – zuverlässig so halten, um ihre wirtschaftspolitische Funktion für Österreich und im Rahmen des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zu erfüllen. Dazu siehe auch:

Vertrag von Lissabon:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306:SOM:...
Vertrag von Maastricht:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992...

Mit freundlichen Grüße
Ihr
Ewald Nowotny