Diese Plattform ist ab 12. November 2012 inaktiv. Die Abstimmung für Beiträge ist geschlossen. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Auswahl der Redaktion
Autor Günther Höfer am 02. August 2010
28308 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Barer & unbarer Zahlungsverkehr

10-EURO-Silbermünze

Linz, am Freitag, den 23.07.2010

Sehr geehrtes Direktorium der OE.NB,

ich möchte hier in Ihrem Formum eine Frage
stellen, und ersuche höflich um Antwort.

Heute um ca. 14:30 Uhr habe ich versucht mit
einer 10-EURO-Silbermünze beim Lebensmittel-
Discounter Hofer neben der Linzer Studienbibliothek
zu bezahlen.

Die Kassierin meinte nur, was is'n des ? Diese
Münze nehmen wir nicht an. Ich habe verlangt,
den/die FilialleiterIn zu sprechen. Passenderweise
saß die Dame auf einer anderen Kassa im Rücken
der mich bedienenden Kassierin. Die Filialleiterin
bestand ebenfalls darauf, diese Münze nicht
anzunehmen.

Auf meinen Einwand, es handle sich um ein
Gesetzliches Zahlungsmittel und müsse an-
genommen werden, antwortete diese, daß
die firma Hofer trotzdem diese Münze nicht
akzeptiere. Ich solle auf eine Bank gehen und
diese in einen 10-Euro-Schein umtauschen, und
wiederkommen, dann werde man den Kauf
abschließen können.

Wertes Direktorium der Oe.NB, bin ich mit meiner
Annahme, daß es sich bei der gegenständlichen
10-EURO-Silbermünze um ein Gesetzliches Zahlungs-
mittel handelt im Irrglauben?

Vielen herzlichen Dank für Ihre freundliche Mühe.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Günther Höfer e.h.

+3

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von der direktzu-Redaktion am 04. August 2010
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Höfer!

Leider fällt Ihr Beitrag nicht unmittelbar in einen der Aufgabenbereiche der OeNB, die Sie unter folgendem Link nachlesen können:

http://direktzu.at/oenb/weitere_informationen.html.

Laut den Allgemeinen Veröffentlichungsregeln können im Rahmen von "direktzurnationalbank" leider keine Beiträge beantwortet werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der OeNB fallen. Lesen Sie zur Orientierung auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform.

Allerdings möchten wir Ihnen zu Ihrer Frage folgende Hintergrundinformationen geben: Auf Euro lautende Gedenkmünzen, die von der Münze Österreich AG (www.austrian-mint.at) geprägt wurden (diese Münzen müssen die Bezeichnung „Republik Österreich“ tragen), sind gemäß §8 Scheidemünzengesetz (www.oenb.at/de/img/scheidemuenzengesetz_tcm14-17151.pdf) in Österreich gesetzliches Zahlungsmittel.

Auf Euro lautende Gedenk- oder Sondermünzen anderer Länder des Euro-Währungsraumes sind jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich. Solche Gedenkmünzen sind also nur im jeweiligen Ausgabeland auch gesetzliches Zahlungsmittel. Ob Ihre 10-Euro-Münze von Ihrem österreichischen Geschäftspartner angenommen werden muss, ist demnach davon abhängig, ob es sich um eine österreichische oder um eine ausländische Münze handelt. Im ersten Fall muss für eine einzelne Zahlung die Münze in einem Ausmaß von bis zu 10 Stück akzeptiert werden.

Allerdings herrscht bei einem wie von Ihnen geschilderten Einkaufszenario kein Vertragszwang, d.h. es bedarf der ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) Einwilligung beider Vertragspartner, um einen gültigen Kaufvertrag abzuschließen. Demgemäß könnte sich ein Verkäufer auch dazu entscheiden, einen Kaufvertrag nicht abzuschließen. In der Regel sollte allerdings der Hinweis, dass für den Verkäufer eine gesetzliche Annahmeverpflichtung besteht, zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktions-Team von direktzu