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Beantwortet
Autor Anton Lachmann am 19. August 2010
21725 Leser · 20 Stimmen (-0 / +20) · 0 Kommentare

Finanzmarktstabilität & Bankenaufsicht

Hypo-Kapitalerhöhung

Sehr geehrtes Direktorium!

Im "Standard" lese ich, "Ringelspiel bei Hypo-Kapitalerhöhung - Ex-Banker könnten bei Vorzugsaktiengeschäften die Bank getäuscht haben"*. In einem Vor-Ort-Bericht vermutete die OeNB bereits, dass die Hypo Kärnten bei der Ausgabe von Vorzugsaktien im Jahr 2004 eigenes Geld im Kreis geschickt haben könnte. Im Grunde genommen hätte sich die Bank also selbst eine Kapitalerhöhung finanziert. Wobei es im Kern um die Frage geht, ob die Ex-Banker selbst von den Vorzugsaktien profitiert haben. Meine Frage dazu: Angenommen der Verdacht bestätigt sich - was unternimmt die Bankenaufsicht der OeNB, um "Geschäfte" wie diese zukünftig rechtzeitig aufzuklären bzw. auszuschließen? Handelt es sich hier um einen Einzelfall? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,
Anton Lachmann

*http://derstandard.at/1280984673585/Verdacht-Ringelspiel-...

+20

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Antwort
von Mag. Andreas Ittner am 13. Oktober 2010
Mag. Andreas Ittner

Sehr geehrter Herr Lachmann!

Im Zuge der Reform der österreichische Bankenaufsicht (in Kraft seit 1.1.2008) wurden die Zuständigkeiten der entsprechenden Organe – also der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – genau definiert und eine klare Aufgabentrennung vorgenommen: So agiert die OeNB als das Prüf- und Analyseorgan („fact-finder“) und stellt ihre Erkenntnisse der FMA zur Verfügung, woraufhin diese als die zuständige Behörde tätig wird ( siehe auch www.direktzu.at/oenb/messages/27210 ).

Die österreichische Bankenaufsicht hat das Ziel, für einen stabilen Bankensektor zu sorgen. Daher werden laufend Analysen und zielgerichtete Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt, um Risiken möglichst gut einschätzen zu können und potenzielle Verstöße von Banken gegen bankaufsichtsrelevante Regeln und Risikobegrenzungsmaßnahmen aufzudecken. Werden Gesetzesverletzungen festgestellt, so werden diese in weiterer Folge entsprechend geahndet und bei strafrechtlicher Relevanz auch zur Anzeige gebracht. Wie Sie der Medienberichterstattung entnehmen können, hat es gerade in den letzten Jahren mehrere prominente Fälle gegeben, die aufgrund von Feststellungen der Bankenaufsicht Gegenstand eines strafgerichtlichen Verfahrens waren bzw. sind.

Wenn Sie bedenken, dass Österreich mehr als 800 Banken hat, so ist jedoch offensichtlich, dass nicht jedes einzelne Geschäft und jede einzelne Handlung einer Bank von der Aufsicht überprüft werden kann; in einzelnen Fällen kann es naturgemäß auch vorkommen, dass zwar Verdachtsmomente bestehen, aber keine Beweisbarkeit gegeben ist. Durch ein konsequentes und risikoorientiertes Vorgehen kann die Aufsicht jedoch – und das ist entscheidend – die Anzahl an Problemfällen möglichst gering halten bzw. deren Auswirkungen minimieren und damit wesentlich zur Stabilität des Bankensektors beitragen. Davon profitieren wir alle, da unser Wirtschaftssystem ohne stabilen Bankensektor nicht funktionieren kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Befugnisse der Aufsicht und das aufsichtliche Regelwerk immer wieder an geänderte Rahmenbedingungen angepasst und weiter entwickelt werden.

Ich ersuche abschließend um Verständnis, dass ich zu dem konkret angesprochenen Prüfbericht der OeNB nicht öffentlich Stellung nehmen und laufende Verfahren nicht kommentieren kann. Ich hoffe jedoch, Ihre Frage nach den Möglichkeiten der Aufsicht dennoch entsprechend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ittner