Diese Plattform ist ab 12. November 2012 inaktiv. Die Abstimmung für Beiträge ist geschlossen. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Walter Hüttl am 26. April 2011
26210 Leser · 29 Stimmen (-1 / +28) · 0 Kommentare

Sonstige

Abbildung von Euro-Geldscheinen

Sehr geehrtes Direktorium,

Meine Frage: dürfen 100 Euro-Geldscheine zu Werbezwecken im Originalformat abgebildet werden? (Und zwar jener Geldschein der von der EZB als download mit der Kennzeichnung als "Specimen" bereitgestellt wird.)

Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
Walter Hüttl

+27

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Mag. Dr. Wolfgang Duchatczek am 17. Juni 2011
Mag. Dr. Wolfgang  Duchatczek

Sehr geehrter Herr Hüttl!

Reproduktionen, die den im Folgenden genannten EZB-Beschluss festgelegten Kriterien entsprechen, gelten als rechtmäßig. Betreffend Euro-Banknoten mit dem Aufdruck „Specimen“ ist festzuhalten, dass diese (unter Berücksichtigung gewisser weiterer Einschränkungen) für nicht-körperliche – also beispielsweise elektronische – Reproduktionen verwendet werden können. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden EZB-Beschluss (Art. 2, Abs. 3 f).

http://www.ecb.int/euro/html/reproduction.de.html

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bereits im Jahr 2003 eindeutige Regelungen betreffend die Reproduktion von Euro-Banknoten beschlossen. Sie finden sich im „Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 20. März 2003 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2003/4)“. Diesen Beschluss sowie weitere Verordnungen betreffend die Reproduktion von Euro-Münzen finden Sie ebenfalls unter folgendem Link:

http://www.ecb.int/euro/html/reproduction.de.html

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Duchatczek