Sehr geehrter Herr Hüttl!
Reproduktionen, die den im Folgenden genannten EZB-Beschluss festgelegten Kriterien entsprechen, gelten als rechtmäßig. Betreffend Euro-Banknoten mit dem Aufdruck „Specimen“ ist festzuhalten, dass diese (unter Berücksichtigung gewisser weiterer Einschränkungen) für nicht-körperliche – also beispielsweise elektronische – Reproduktionen verwendet werden können. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden EZB-Beschluss (Art. 2, Abs. 3 f).
http://www.ecb.int/euro/html/reproduction.de.html
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bereits im Jahr 2003 eindeutige Regelungen betreffend die Reproduktion von Euro-Banknoten beschlossen. Sie finden sich im „Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 20. März 2003 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2003/4)“. Diesen Beschluss sowie weitere Verordnungen betreffend die Reproduktion von Euro-Münzen finden Sie ebenfalls unter folgendem Link:
http://www.ecb.int/euro/html/reproduction.de.html
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Duchatczek
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