Sehr geehrter Herr Kindl!
Staatsanleihenkäufe im Rahmen von „Outright Monetary Transactions“ (OMT) sind innerhalb des Mandats der Europäischen Zentralbank (EZB) und verstoßen nicht gegen die maßgeblichen europäischen Verträge. Dass manche Kommentatoren, etwa in Deutschland, diesbezüglich andere Meinungen vertreten, ist zu respektieren. Die Meinung des EZB-Rates – mit Ausnahme von Bundesbankpräsident Jens Weismann – ist jedoch, dass die EZB und damit auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) den legalen Weg nicht verlassen haben, sondern innerhalb des vertraglich vorgegebenen Mandats agieren.
Das OMT-Programm, im Rahmen dessen übrigens bislang noch keine Anleihen gekauft wurden, stellt keine verbotene direkte Staatsfinanzierung dar, denn Anleihen können ausschließlich am Sekundärmarkt gekauft werden. Zudem sind Anleihenkäufe über OMT nur möglich, sofern die Staaten an einem Stabilisierungsprogramm der European Financial Stability Facility (EFSF) bzw. des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) teilnehmen und die damit verbundenen, strengen wirtschaftlichen Auflagen auch einhalten.
Das OMT-Programm wurde vom EZB-Rat geschaffen, um exzessive Verwerfungen an den Anleihemärkten zu bekämpfen und das reibungslose Funktionieren des geldpolitischen Transmissionsmechanismus sicher- zustellen. Insofern würden Käufe auch nur getätigt werden, sofern dieser Transmissionsmechanismus gestört ist. Die Staatsanleihenkäufe wirken somit nicht inflationär, zudem können sie mit anderen geldpolitischen Instrumenten sterilisiert werden. Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass das Eurosystem mit EZB und nationalen Zentralbanken auch weiterhin dem primären Ziel, der mittelfristigen Sicherung von Preisstabilität, verpflichtet bleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ewald Nowotny
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am 12. September 2012
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