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Beantwortet
Autor Philipp Lübeck am 20. März 2012
25604 Leser · 25 Stimmen (-0 / +25) · 0 Kommentare

Finanzmarktstabilität & Bankenaufsicht

Pflicht Goldreserven zu reduzieren um Staatsschulden abzubauen

Sehr geehrtes Direktorium,

in Anbetracht der hohen Staatsschulden und der dadurch notwendig gewordenen Unterstützung einzelner Länder der EU, frage ich mich, warum diese Länder nicht verpflichtet werden können ihre Goldreserven zum Teil oder gar ganz zu verkaufen, um Ihre Schulden zu reduzieren?

Ich verstehe ja, dass Reserven in Form von Gold wichtig sind, allerdings verstehe ich nicht, warum nicht zumindest ein Teil davon veräußert werden muss, um weitere Unterstützungen in Anspruch zu nehmen. Es ist doch eigentlich gängige Praxis, dass bevor man Hilfe bekommt, seine eigenen Reserven aufbrauchen oder mindestens anzapfen sollte.

Ist es rein theoretisch möglich, dass z.B. der IWF solche Forderungen als Voraussetzung für Unterstützungsgelder stellen kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Lübeck

+25

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Antwort
von Mag. Dr. Peter Zöllner am 03. Mai 2012
Mag. Dr. Peter  Zöllner

Sehr geehrter Herr Lübeck!

Der Goldbestand aller Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder bildet einen Teil der Währungsreserven des Eurosystems und dient damit zur Stabilisierung des Euro. Auch wenn Gold seit dem Ende des Goldstandards keine so große Rolle mehr bei der Deckung einer Währung spielt, so ist es doch nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil im Portfolio einer Zentralbank und trägt zu dessen Diversifizierung bei. Gold hat zum Ausgleich von Schwankungen anderer Aktiva der Zentralbank (z.B. Kursschwankungen der als Reserven gehaltenen Fremdwährungen) eine wichtige Bedeutung.

Die Verwaltung der Währungsreserven ist – neben dem vorrangigen Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität – eine der wesentlichen Aufgaben der Zentralbanken des Eurosystems. Zur Gewährleistung einer einheitlichen und stabilen Währungspolitik ist im Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU) und in den Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Unabhängigkeit der Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben festgelegt. Weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken dürfen Weisungen von EU-Institutionen bzw. Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten entgegennehmen. Ein Verkauf von Goldreserven fällt daher alleine in den Verantwortungsbereich der Zentralbanken und kann von keiner anderen Institution vorgeschrieben werden.

Goldverkäufe durch eine Zentralbank können erhebliche Auswirkungen auf den Goldpreis haben. Die Zentralbanken des Euroraumes (sowie Schwedens und der Schweiz) haben daher in Hinblick auf die Stabilität des Goldpreises ein Abkommen, das die Volumen der Goldverkäufe festsetzt; zuletzt wurde es 2009 auf die Dauer von 5 Jahren beschlossen.

Eine teilweise Finanzierung der Verschuldung eines Staates durch Mittel aus Goldverkäufen der jeweiligen Zentralbank stellt demnach kein probates Mittel dar, um einen Staatshaushalt zu sanieren. Vielmehr muss hier der durchaus längere und schmerzhaftere Weg nachhaltiger Sanierung beschritten werden, um gesunde Staatsfinanzen auch auf Dauer gewährleisten zu können. Die Regierungen der Euroraumländer sind nun gefragt, die entsprechenden Reformen in die Wege zu leiten, wobei natürlich die Themen Wachstum und Beschäftigung keinesfalls aus den Augen gelassen werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Zöllner