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Autor B. Russek, Mag. am 04. April 2011
23497 Leser · 32 Stimmen (-2 / +30) · 0 Kommentare

Finanzmarktstabilität & Bankenaufsicht

Liquiditätsaufschläge CHF Kredite

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frage als Gewerblicher Vermögensberater als Kreditvermittler betrifft den Themenbereich Liquditätsaufschläge bei endfälligen FW-Verbraucherkrediten in jenen Fällen, in denen der Kreditvertrag hierfür keine eindeutige Regelung trifft.

1.) Können Sie gererell sagen, welche österr. Kreditinstitute mit heutigem Datum noch Liqui-Aufschläge auf Grund gestiegener eigener Refinanzierungskosten bei CHF Krediten an den Verbraucher weiterverrechnen?

2.) Können Sie ungefähr abschätzen wie hoch ein derartiger Liqui- Aufschlag im Sinne des Verbraucherschutzes etwa sein darf?

3.) Muss das Kreditistitut die Berechungsgrundlage und die Berechungsart für den Liqui-Aufschlag offen legen?

4.) Wie lange (Zeitraum) darf ein derartiger Liqui-Aufschlag verrechent werden?

5.) Welche Schritte unternimmt die OENB um diese Praktiken zu beobachten bzw. einzuschränken?

Danke für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüße

Mag. Bernhard Russek

+28

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Antwort
von der direktzu-Redaktion am 08. Juni 2011
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Mag. Russek,

Danke für Ihr Interesse an der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).

Zu Ihren konkreten Fragen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der OeNB fallen. Vielmehr können die Banken Spesen, Gebühren und eventuelle Liquiditätsaufschläge selbst festlegen. Eine Übersicht darüber liegt der OeNB nicht vor.

Des Weitern trifft das Bankwesen-Gesetz (BWG: http://www.oenb.at/de/img/a_bwg_stand_24112008_tcm14-6629...) hier keine einschlägigen Regelungen. Vereinbarungen bzw. Regelungen zu diesen Themen entspringen primär der Vereinbarung der Parteien und richten sich nach zivil- und verbraucherschutzrechtlichen Grundsätzen. Wir können Ihnen daher nur empfehlen sich direkt mit den entsprechenden Geschäftsbanken in Verbindung zu setzen, da weder die OeNB noch die Finanzmarktaufsicht (FMA, www.fma.gv.at) über entsprechende Informationen verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktions-Team von direktzurnationalbank.at