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Beantwortet
Autor Gerhard Krassnig am 21. Juli 2010
25502 Leser · 25 Stimmen (-0 / +25) · 0 Kommentare

Sonstige

Rechtliche Zahlungsmittel

Sehr geehrtes Direktorium der Österreichischen Nationalbank,

ich würde Ihnen gerne eine rechtliche Frage zu Gold als Zahlungsmittel stellen

bekanntlich soll reines Gold mit einem Reinheitsgrad von 9,999 in fast 200 Ländern als Zahlungsmittel zugelassen sein, wenngleich auch die Bevölkerung keinen Gebrauch davon macht, weil Geldnoten praktischer sind.

Was geschieht in Österreich, wenn ich mit zertifizierten Kine-Goldbarren bezahlen oder bei einer Bank diese eintauschen möchte. Ist die Bank oder ein Unternehmen rechtlich gesehen verpflichtet dieses Währungsgold zu akzeptieren oder kann es dieses auch ablehnen.

Ich freue mich über Ihre Antwort, bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gerhard Krassnig

+25

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Antwort
von Mag. Dr. Wolfgang Duchatczek am 26. August 2010
Mag. Dr. Wolfgang  Duchatczek

Sehr geehrter Herr Krassnig!

Offizielles Zahlungsmittel in Österreich und im Euroraum sind auf Euro lautende Banknoten und Münzen, die von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Münze Österreich AG (www.austrian-mint.at) bzw. anderen Staaten des Euroraums ausgegeben wurden. Für diese Banknoten und Münzen gilt in Österreich die gesetzliche Annahmepflicht. Auch Euro-Münzen aus Edelmetallen sind im jeweiligen Herstellungsland offizielles Zahlungsmittel (Bitte beachten Sie jedoch, dass derartige Sondermünzen in allen anderen Euroländern nicht als offizielles Zahlungsmittel dienen). Dies trifft in Österreich beispielsweise auf die 5-Euro-Silbermünze oder die Wiener Philharmoniker Münzen zu. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im § 61 Nationalbankgesetz (NBG, www.oenb.at/de/img/nbg_tcm14-2046.pdf) bzw. im § 8 Scheidemünzengesetz (SchMG, www.oenb.at/de/img/scheidemuenzengesetz_tcm14-17151.pdf).

Gold in ungemünzter Form ist demnach in Österreich kein gesetzliches Zahlungsmittel und die Bezahlung mittels eines Goldbarrens kann seitens eines Geschäftspartners daher auch abgelehnt werden. Selbiges gilt auch für ein Tauschgeschäft, wie etwa den Umtausch von Gold in Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Duchatczek