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Beantwortet
Autor G. Hoppenberger am 07. Dezember 2011
28512 Leser · 81 Stimmen (-4 / +77) · 1 Kommentar

Sonstige

Bundesfinanzierungsagentur

Sehr geehrter Herr Gouverneur Dr. Nowotny,
sehr geehrtes Direktorium,

wenn die BFA für den Staat Geld auftreiben soll und eine Anleihe auflegt, so können an dieser Auktion 23 Primärhändler teilnehmen. Wer sind diese? Warum nur diese? Welche Kriterien müssen sie erfüllen? (Konnte ich nirgendwo finden)

Muss die Liquidität der Primärhändler zum Auktionszeitpunkt gegeben sein, bzw. wie, wo und durch welche Buchung wird die Anleihe zu Geld? Wie kam diese Liquidität zustande?

Der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel. Offensichtlich bedeutet das aber nicht, dass der Euro staatliches Geld ist. Nach welcher Art von Geld wird von der BFA nachgefragt? Wodurch ist dieses Geld, das auf Suche nach möglichst sicherer Veranlagung (daher Staatsanleihe) ist, entstanden?

Könnte man sagen, dass dieses anlagesuchende Geld quasi "Überschußgeld" ist, das nach seiner (hoffentlich) segensreichen Werteschaffung praktisch brachliegt und die Tilgung der zur Werteschaffung benötigten Vorfinanzierung verhindert? Sollte man daraus nicht schließen, dass das vom Staat nachgefragte Geld eigentlich den jeweils - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingezogenen Steuern entspricht?

Ist es nicht so, dass die jährliche Neuverschuldung plus/minus nur der weiteren Zuführung zu diesem "Überschußgeld" dient? Die Neuverschuldung also eigentlich dem Steuerverzicht des Staates entspricht?

Was wäre zu erwarten, wenn sich Staaten weigern, sich aus "Überschußgeld" zu gnadenhalber von "den Märkten" gewährten Bedingungen zu finanzieren und selbst (mäßig, regierungsunabhängig und demokratisch kontrolliert) Geld erzeugen? Ein Maß für die richtige Geldmenge könnte die Arbeitslosigkeit (z.B. 2-3%) und die Einkommen der untersten drei Decile in Relation zum obersten Decil sein.

Was hindert den Staat daran, sich durch Steuergutschriften (Taxos/Ernst Dorfner) mehr Handlungsspielraum mit so einer unverzinst zur Verfügung stehenden Komplementärwährung zu verschaffen? Warum wurde dieses für Griechenland kurzzeitig angedachte Modell nicht mehr weiter verfolgt?

Nicht zuletzt - ich weiß, es sind schon viele Fragen - hätte ich gerne von Ihnen die Meinung erfragt, wie das mit der Schuldentilgung ist, weil das in der öffentlichen Diskussion doch immer losgelöst von den Guthaben behandelt wird. Es stimmt doch, dass Geldschulden stets nur durch Auflösung von Guthaben getilgt werden können? Liegt es da nicht stets in der Hand der Gläubiger, ob Schuldner überhaupt ihre Schulden begleichen können?

Mit herzlichem Dank für die Aufklärung und Beantwortung meiner Fragen und mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Günther Hoppenberger
4030 Linz

+73

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Antwort
von Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny am 13. Januar 2012
Univ.-Prof. Dr. Ewald  Nowotny

Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenberger!

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OenB) Ihre Fragen betreffend der Definition von Primärhändlern der Oesterreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA, www.oebfa.at/de) nicht beantworten kann. Ich würde Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich direkt an OeBfA zu wenden.

Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass jenes Geld, das von Investoren in Staatsleihen angelegt wird, Resultat wirtschaftlicher Aktivitäten ist. Borgt es sich der Staat in Form von Anleihen, so fließt es über die Staatsausgaben wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf. Die Sichtweise, dass das in Staatsanleihen investierte Geld nicht eingezogenen Steuern entspricht, teile ich nicht. Zwar müssen ausreichend Steuererträge für die Erfüllung des politisch vorgegebenen Aufgabenrahmens lukriert werden, jedoch kann nicht die Besteuerung aller nicht verkonsumierten Mittel der Referenzmaßstab sein. Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass der Staat an ihn abgeführte Steuern nicht an die Steuerpflichtigen zurückzahlen muss. Er tut dies lediglich indirekt, indem er öffentliche Ausgaben tätigt. Jenes Geld aber, das ihm durch Käufer von Staatsanleihen zur Verfügung gestellt wird, muss er bei Fälligkeit der Anleihe auch wieder zurückzahlen.

Auch Ihren Vorschlag, dass der Staat eine eigene Parallelwährung in Form von Steuergutschriften einführt, kann ich nicht nachvollziehen. Vor allem aus Gründen der Geldwertstabilität ist die Ausgabe von Geld dem direkten staatlichen Zugriff entzogen. So gilt innerhalb des Euroraums ein Verbot der monetären Staatsfinanzierung, d.h. die Zentralbanken dürfen die Staaten nicht direkt finanzieren. Ich habe hierzu bereits zu einem früheren Zeitpunkt Stellung bezogen: http://www.direktzu.at/oenb/messages/wie-kann-sich-ein-st...

Eine Komplementärwährung widerspricht außerdem dem ausschließlichen Recht auf die Ausgabe von Zahlungsmitteln durch die Notenbank und konterkariert damit die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik, deren Ziel die Sicherung von Preisstabilität ist.

Zuletzt möchte ich noch auf den Zusammenhang zwischen Guthaben und Schulden eingehen: Selbstverständlich haben Sie recht mit der Feststellung, dass Schulden immer Guthaben gegenüberstehen. Werden die Schulden getilgt, so verschwindet die Forderung auf Seiten der Gläubiger. Aus dieser wird dann ein Geldvermögen, das wieder anderen Zwecken zugeführt werden kann, sei es als Kredit oder als Investition in Realvermögen.

Mit freundlichen Grüße

Ewald Nowotny

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