Beantwortet
Autor Ernst Rainer
Am 18. Februar
777 Leser · 26 Stimmen · 0 Kommentare

Geldpolitik, Zinsen, Inflation

Online Sparen

Sehr geehrtes Nationalbank Team.

Online Sparen ist in aller Munde.
Wie seriös, bzw. sicher ist das Direkt-Sparen bei der ING DiBa - Direktbank Austria?
Bei einer Einlage von EUR 5000,- gibt es 77,- EUR Vingniettengeld, 2% Zinsen p.a., Täglich verfügbar.
Kann man der Sache trauen?
Gibt es hier eine Staatliche Absicherung?

mfg
E. Rainer

+24

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Antwort
Von Mag. Andreas Ittner
Am 25. März
Mag. Andreas Ittner

Geldpolitik, Zinsen, Inflation

Re: Online Sparen

Sehr geehrter Herr Rainer!

Ganz grundsätzlich möchte ich zunächst festhalten, dass es bei sämtlichen Vertragsabschlüssen unumgänglich ist, die entsprechenden Konditionen mit großer Sorgfalt zu studieren – auch das „Kleingedruckte“. So kann verhindert werden, dass es nach Vertragsabschluss zu einem bösen Erwachen kommt und sich vorteilhaft erscheinende Vertragsbedingungen als Lockvogelangebote herausstellen.

Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage:

Auch für Direktbanken gelten prinzipiell die gleichen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Einlagensicherung wie für herkömmliche Banken. Für österreichische Banken gilt seit 1.1.2010, dass Einlagen natürlicher Personen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert sind. Jede in Österreich konzessionierte Bank muss einer Einlagensicherungseinrichtung eines Fachverbandes angehören. Bitte entnehmen Sie weitere detaillierte Informationen zur Einlagensicherung der Webseite der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA):
http://www.fma.gv.at/cms/site/DE/einzel.html?channel=CH0543

Anders verhält es sich nun bei der ING DiBa Direktbank Austria, welche eine im Wege der Niederlassungsfreiheit in Österreich tätige nicht selbstständige Zweigstelle der deutschen ING-DiBa AG ist. Das heißt, die ING DiBa Direktbank Austria unterliegt dem deutschen Einlagensicherungsrecht, die Einlagen der österreichischen Kunden sind hier gemäß der deutschen Sicherungsgrenze geschützt. In einem etwaigen Schadensfall sind Ansprüche gegenüber der deutschen Einlagensicherung vor Ort in Deutschland geltend zu machen. Sie können die Informationen zur deutschen Einlagensicherung über die Webseite des deutschen Bankenverbandes erfahren:
http://www.bankenverband.de/channel/101832/art/2535/index...

Gemäß dem österreichischen Bankwesengesetz (§ 93 Abs. 8 BWG) müssen solche Zweigstellen ausländischer Banken die österreichischen Kunden über die Vorschriften des Herkunftslandes bezüglich der Einlagensicherung informieren. Die ING DiBa Direktbank Austria bietet dazu folgende Auskunft auf ihrer Webseite an:
http://www.ing-diba.at/ueber_ingdiba/ingdiba_directbankin...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Ittner